Sanitätswachdienst

Ein sehr wichtiger Teil unserer Bereitschaftsarbeit machen die Sanitätswachdienste aus.
Sie können uns für Sanitätswachdienste buchen, damit wir, falls es notwendig sein sollte, bei Ihrer Veranstaltung schnell Erste Hilfe leisten können und um eine sichere Versorgung von Teilnehmer und Besuchern zu gewährleisten.

 

Wo wird ein Sanitätswachdienst benötigt?

Bei jeglichen Veranstaltungen, sei es Sport-Veranstaltungen bzw. Turniere, Straßen- oder Sportfeste, Faschingsveranstaltungen, Firmenfeiern, Konzerte oder Discos, oder einfach dort, wo viele Leute zusammenkommen.
Das Ordnungsamt macht schon vereinzelt Veranstaltern die Auflage, einen professionellen Sanitätswachdienst zu stellen.
Es können aber auch für alle anderen Veranstaltungen ein Sanitätswachdienst gebucht werden, bei denen der Veranstalter aus seinem Verantwortungsbewußtsein heraus einen Sanitätswachdienst für notwendig hält.

Was machen wir beim Sanitätswachdienst?

Unsere Helferinnen und Helfer halten sich bei den Veranstaltungen an einem für sie reservierten und gut zugänglichen Platz, z.B. am Spielfeldrand oder im Sanitätsraum oder Foyer einer Halle, auf. Vor Beginn der Veranstaltung sollten die räumlichen Gegebenheiten mit uns besprochen werden.
Zum Beginn eines Sanitätswachdienstes stellt sich der verantwortliche Leiter des Sanitätswachdienstes vor und beendet diesen auch nur nach Rücksprache mit Ihnen.
Für die Dauer des Sanitätswachdienstes stellen wir für Teilnehmer als auch für Besucher einer Veranstaltung eine schnelle professionelle Versorgung sicher.
Jeden Sanitätswachdienst müssen wir mit mindestens 2 Sanitätern durchführen. Die Anzahl unserer Einsatzkräfte richtet sich aber nach den Rahmenbedingungen, wie z.B. Anzahl der Besucher/Beteiligten, Gefährungsptotentiale, Erfahrungswerten, usw.

Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?

Bitte buchen Sie den Sanitätswachdienst so früh wie möglich (mindestens 4-6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)!
So kann gewährleistet werden, dass der Sanitätsdienst auch gestellt werden kann.
Für die Buchung stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

per Anforderungsformular:

Sie haben die Möglichkeit, das Anforderungsformular ausgefüllt an uns zurückzuschicken.
per eMail:

infodrkebingen@online.de
per Fax:

An folgende Fax-Nummer: 0 74 31 - 991074
Sie können auch das obige Anforderungsformular ausdrucken und an obige Nummer faxen.
telefonisch:

Telefonische Anfragen bitte an die Bereitschaftsleiterin Karin Augustin

Tel.: 07431/9571586

Mobil : 01628531721 oder 01723054038

karinaugustin@online.de

In jedem Fall werden wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung für die Durchführung des Sanitätswachdienstes bei Ihrer Veranstaltung.

Was kostet Sie als Veranstalter ein Sanitätsdienst?

Da wir, wie allen anderen DRK-Ortsvereine auch, keine Pflichtinstitution der Gemeinde sind, werden wir, im Gegensatz zu z.B. einer freiwilligen Feuerwehr, nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Trotzdem entstehen uns Unkosten, die vollständig aus eigenen Mitteln abgedeckt werden müssen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir unsere Unkosten dem Veranstalter in Rechnung stellen müssen. Natürlich kann das auch in Form einer Spende erfolgen, auf Wunsch stellen wie Ihnen natürlich gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Mit Ihrer Finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.

Da unsere Sanitätswachdienste ausschliesslich von ehrenamtlichen Helfern in deren Freizeit geleistet werden, nehmen diese selbstverständlich gerne eine, vom Veranstalter angebotene, kostenlose Verpflegung inklusive Kaltgetränke an. Sollte dies nicht möglich oder erwünscht sein, müssen wir dies als Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen.

Was für Sie als Veranstalter noch zu beachten ist

Wir entlasten SIe mit unseren Sanitätswachdiensten ein Stück von Ihrer Verantwortung der Teilnehmer und Besucher Ihrer Veranstaltung gegenüber.
Jedoch entbinden wir Sie als Veranstalter nicht von der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Bestuhlungsplan, Brandverhütungsvorschriften u.ä.
Die Haftung für Personen- oder Sachschäden liegt in jedem Fall beim Veranstalter.

Gibt es sonst noch was wichtiges?

Der DRK-Ortsverein Ebingen hat auch Aufgaben im Rahmen des Katastophenschutzes sowie bei Großschadensereignissen wahrzunehmen.
Deshalb kann es bei entsprechenden Einsatzauftrag erforderlich sein, im Einzelfall den Sanitätswachdienst ganz oder zumindest teilweise abzubrechen. In diesem Fall steht dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem DRK zu. Auch eine Haftung Dritter im Hinblick auf eine in diesem Fall möglicherweise eintretende sanitätswachdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus.

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Aktuelles !

Der nächste Dienstabend findet am Montag, den 22. Februar 2010 um 20 Uhr in der Rettungswache statt!! _______________________ Der nächste Termin für das Jugendrotkreuz findet am Freitag, den 19. Februar 2010 von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr in der Rettungswache statt !! ________________________ Der nächste Blutspendetermin findet am 04.05.2010 in der Festhalle in Ebingen statt ! ________________________