Ein sehr wichtiger Teil unserer Bereitschaftsarbeit machen die Sanitätswachdienste aus.
Sie können uns für Sanitätswachdienste buchen, damit wir, falls es notwendig sein sollte, bei Ihrer Veranstaltung schnell Erste Hilfe leisten können und um eine sichere Versorgung von Teilnehmer und
Besuchern zu gewährleisten.
Bei jeglichen Veranstaltungen, sei es Sport-Veranstaltungen bzw. Turniere, Straßen- oder Sportfeste, Faschingsveranstaltungen, Firmenfeiern, Konzerte oder Discos, oder einfach dort, wo viele Leute
zusammenkommen.
Das Ordnungsamt macht schon vereinzelt Veranstaltern die Auflage, einen professionellen Sanitätswachdienst zu stellen.
Es können aber auch für alle anderen Veranstaltungen ein Sanitätswachdienst gebucht werden, bei denen der Veranstalter aus seinem Verantwortungsbewußtsein heraus einen Sanitätswachdienst für
notwendig hält.
Unsere Helferinnen und Helfer halten sich bei den Veranstaltungen an einem für sie reservierten und gut zugänglichen Platz, z.B. am Spielfeldrand oder im Sanitätsraum oder Foyer einer Halle, auf.
Vor Beginn der Veranstaltung sollten die räumlichen Gegebenheiten mit uns besprochen werden.
Zum Beginn eines Sanitätswachdienstes stellt sich der verantwortliche Leiter des Sanitätswachdienstes vor und beendet diesen auch nur nach Rücksprache mit Ihnen.
Für die Dauer des Sanitätswachdienstes stellen wir für Teilnehmer als auch für Besucher einer Veranstaltung eine schnelle professionelle Versorgung sicher.
Jeden Sanitätswachdienst müssen wir mit mindestens 2 Sanitätern durchführen. Die Anzahl unserer Einsatzkräfte richtet sich aber nach den Rahmenbedingungen, wie z.B. Anzahl der Besucher/Beteiligten,
Gefährungsptotentiale, Erfahrungswerten, usw.
Bitte buchen Sie den Sanitätswachdienst so früh wie möglich (mindestens 4-6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)!
So kann gewährleistet werden, dass der Sanitätsdienst auch gestellt werden kann.
Für die Buchung stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
per Anforderungsformular:
Sie haben die Möglichkeit, das Anforderungsformular ausgefüllt an uns zurückzuschicken.
per eMail:
infodrkebingen@online.de
per Fax:
An folgende Fax-Nummer: 0 74 31 - 991074
Sie können auch das obige Anforderungsformular ausdrucken und an obige Nummer faxen.
telefonisch:
Telefonische Anfragen bitte an die Bereitschaftsleiterin Karin Augustin
Tel.: 07431/9571586
Mobil : 01628531721 oder 01723054038
karinaugustin@online.de
Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung für die Durchführung des Sanitätswachdienstes bei Ihrer Veranstaltung.
Da wir, wie allen anderen DRK-Ortsvereine auch, keine Pflichtinstitution der Gemeinde sind, werden wir, im Gegensatz zu z.B. einer freiwilligen Feuerwehr, nicht durch öffentliche Gelder
finanziert. Trotzdem entstehen uns Unkosten, die vollständig aus eigenen Mitteln abgedeckt werden müssen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir unsere Unkosten dem Veranstalter in Rechnung stellen müssen. Natürlich kann das auch in Form einer Spende erfolgen, auf Wunsch stellen wie Ihnen natürlich
gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Mit Ihrer Finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.
Da unsere Sanitätswachdienste ausschliesslich von ehrenamtlichen Helfern in deren Freizeit geleistet werden, nehmen diese selbstverständlich gerne eine, vom Veranstalter angebotene, kostenlose
Verpflegung inklusive Kaltgetränke an. Sollte dies nicht möglich oder erwünscht sein, müssen wir dies als Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen.
Wir entlasten SIe mit unseren Sanitätswachdiensten ein Stück von Ihrer Verantwortung der Teilnehmer und Besucher Ihrer Veranstaltung gegenüber.
Jedoch entbinden wir Sie als Veranstalter nicht von der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Bestuhlungsplan, Brandverhütungsvorschriften u.ä.
Die Haftung für Personen- oder Sachschäden liegt in jedem Fall beim Veranstalter.
Der DRK-Ortsverein Ebingen hat auch Aufgaben im Rahmen des Katastophenschutzes sowie bei Großschadensereignissen wahrzunehmen.
Deshalb kann es bei entsprechenden Einsatzauftrag erforderlich sein, im Einzelfall den Sanitätswachdienst ganz oder zumindest teilweise abzubrechen. In diesem Fall steht dem Veranstalter keinerlei
Ersatzansprüche gegenüber dem DRK zu. Auch eine Haftung Dritter im Hinblick auf eine in diesem Fall möglicherweise eintretende sanitätswachdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet
aus.